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Haus- und Platzordnung

Liebe Mitglieder, Golffreunde und Gäste,
die Anlagen und Einrichtungen des Golf- und Landclub Coesfeld e. V. werden mit Mitteln seiner Mitglieder gemeinschaftlich geschaffen und bedürfen sorgfältiger Pflege. Gemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme; in diesem Sinne bitten wir, die nachfolgenden Grundsätze und Regeln zu beachten:

Allgemein

  • Der Zutritt und die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen des Clubs sind seinen Mitgliedern, den Gästen sowie den im Dienst bzw. Auftrag des Clubs tätigen Personen gestattet.
  • Gäste sind willkommen und können, sofern sie Mitglied eines anderen anerkannten Golfclubs sind, gegen Entrichten einer Spielgebühr (Greenfee) die Anlagen und Einrichtungen benutzen.
  • Gäste sind spielberechtigt, sofern sie eine Clubvorgabe von 54, bzw. an Wochenenden eine Stammvorgabe von 36 nachweisen können. Die Ausweise sind vorzulegen.
  • Gastspieler müssen das Greenfee vor Antritt des Spiels entrichten.
  • Clubmitglieder haben ihre GLC-Plakette, Gastspieler die Greenfee-Karte (BagTag) gut sichtbar ander Golftasche anzubringen, um sich während des Spieles ausweisen zu können.
  • Startzeiten sind von Montag bis Sonntag ab Tee 1 zu buchen. Ab Tee 10 kann für 9 Loch ohne Startzeit gespielt werden, wenn auf der Bahn 9 keine Spieler zu sehen sind oder man
    sich mit den Spielern auf Bahn 9 geeinigt hat, mit im Flight zu spielen. Die Spieler auf Bahn 9, die weiterspielen wollen, haben generell Vorrang.
  • Der Club übernimmt keine durch Spieler und Gäste verursachten Schäden. Der Club setzt voraus, dass diese über einen persönlichen Haftpflichtversicherungsschutz gedeckt sind.
  • Auf dem Kurzplatz (mit Anmeldung) und auf der Clubterrasse sind Hunde angeleint erlaubt.
  • Es darf maximal in Gruppen von vier Personen gespielt werden.
  • Jeder Spieler muss seine Schläger in einem eigenen Golfbag transportieren.
  • Beim GLC werden Sie bei Gewitter durch unsere automatische Gewitterwarnanlage COPTR® frühzeitig vor Blitzgefahr gewarnt. Ertönt ein langanhaltender Ton, ist das Spiel unverzüglich zu unterbrechen. Dies gilt für Turniere, RP-Runden als auch für private Spielrunden. Es sind umgehend die Blitzschutzhütten aufzusuchen. Alle Übungseinrichtungen sind ebenfalls geschlossen (Driving Range, Kurzplatz). Siehe auch Platzregeln, Pkt. 10.
  • In den Umkleideräumen, Duschen und sanitären Einrichtungen bitten wir, besondere Sorgfalt zu wahren. Störungen oder Mängel sind umgehend dem Sekretariat zu melden. Für abhandengekommene Gegenstände über nimmt der Club keine Haftung. Die Handtücher sind Eigentum des Clubs.
  • In den Gebäuden und Räumen des GLC Coesfeld ist das Rauchen nicht gestattet.
  • Mitglieder und Gäste werden gebeten, stets die Hausordnung und die Platzregeln zu beachten.

Driving Range

  • Driving-Range-Bälle sind Eigentum des Golfund Landclub Coesfeld. Sie dürfen nicht auf dem 18-Loch Platz und auf dem Kurzplatz benutzt werden. Ebenso ist es verboten, Übungsbälle in der Caddybox oder im Auto aufzubewahren.
  • Das Aufheben von geschlagenen DrivingRange-Bällen ist verboten (Ausnahme Pitching-Grün).
  • Üben Sie auf der Driving-Range nur an den dafür vorgesehenen Stellen.
  • Bunker müssen nach Verlassen geharkt werden.
  • Halten Sie genügend Sicherheitsabstand zum Nachbarn.
  • Machen Sie keine Probeschwünge in Richtung anderer Spieler oder sonstiger Personen.
  • Schlagen Sie keine Bälle in umgekehrter Richtung.
  • Schlagen Sie keine Bälle, wenn im vorderen Driving-Range-Bereich die Bälle durch unsere Mitarbeiter aufgesammelt werden.
  • Es wird auf eine korrekte und angemessene Golfkleidung auf unserer gesamten Anlage Wert gelegt. Die golferische Kleiderregel gilt als Respekt vor Mitspielern und ist zudem die
    Demonstration des eigenen Willens, sich der Golfgemeinschaft anzugliedern und deren Regeln und Verhaltensweisen zu akzeptieren.

Auf der Golfrunde

  • Um einen angenehmen Spielfluss zu gewährleisten und Staus zu vermeiden, haben langsamere Partien die nachfolgenden Spieler durchspielen zu lassen. Dabei ist die nachfolgende Partie mit einem deutlichen Zeichen zum Überholen aufzufordern!
  • Eine Partie muss durchspielen lassen, wenn sie den Anschluss an die vordere Partie verliert und mehr als eine Spielbahn vor sich frei hat. Ebenfalls so zu verfahren ist, wenn ein Ball nicht sogleich gefunden wird und die nachfolgende Partie deshalb warten müsste.
  • Unter der Woche gelten in der Regel folgende Spielrechts-Situationen: 2er, vor 3er, vor 4er Flights. An Wochenenden und Feiertagen ist dies umgekehrt, dann gilt: 4er, vor 3er, vor 2er Flights.
  • Einzelspieler haben kein Durchspielrecht und auch kein Recht auf eine alleinige Startzeit.
  • Damit Sie nicht unnötig zurücklaufen müssen, spielen Sie stets einen provisorischen Ball, wenn Sie Zweifel daran haben, ob Sie Ihren Ball wiederfinden.
  • Sämtliche Greenkeeper mit Platzpflegemaschinen haben Vorrang.
  • Ein Golfcart berechtigt nicht automatisch zum Durchspielen bei der Vordergruppe.
  • An Par 3-Löchern dürfen Sie grundsätzlich erst abschlagen, wenn die vorhergehende Partie das Grün verlassen hat.

Generell gilt SAFETY First: Abkürzen der Spielbahnen mit dem Abschlag

  • An den Bahnen 3, 4, 13 und der 16 ist ein Abkürzen der Spielbahnen nur dann erlaubt, wenn sich kein Spieler/in der Vorgruppe mehr auf der Spielbahn befindet. Dieses ist wie folgt sicherzustellen: durch einen Vorcaddy oder einem Mitspieler, der bereits abgeschlagen hat.
  • An der Bahn 13 muss die Glocke betätigt worden sein.
  • Beim direkten Anspiel des Grüns an der Bahn 11, muss der Vorflight bereits am Abschlag der Bahn 12 sein.

Warnruf
Könnte jemand durch Ihren Ball auch nur im Entferntesten gefährdet sein, dann rufen Sie sofort mehrmals so laut wie möglich Fore (sprich „Foor“, gilt weltweit). Auch wenn niemand getroffen wurde, ist es selbstverständlich, dass man sich anschließend entschuldigt.

Schonung und Pflege des Platzes

  • Schonen und pflegen Sie den Platz nach Ihren Möglichkeiten.
  • Vermeiden Sie Übungsschwünge auf dem Abschlag. Führen Sie diese daneben aus. Golfwagen und -taschen sind neben dem Abschlag abzustellen. Auf dem Abschlag werden herausgeschlagene Rasenstücke (Divots) nicht wieder eingesetzt.
  • Legen Sie auf dem Fairway herausgeschlagene Rasenstücke stets zurück und treten diese fest. Bitte bücken Sie sich auch nach Divots, die andere Spieler versäumt haben wieder einzusetzen. Betreten Sie Bunker immer von der flachen Seite und ebnen Sie Ihre Spuren mit der Harke gleichmäßig ein. Im GLC Coesfeld wird die Harke außerhalb des Bunkers platziert.
  • Stellen oder ziehen Sie Ihr Golfbag oder -wagen nie auf oder über das Grün oder nahe dem Grünrand, insbesondere auch nicht zwischen Bunker und Grünrand.
  • E-Carts und Einsitzer dürfen nicht näher als 10 m zum Grün und zwischen Bunker und Grün fahren. Eine Zuwiderhandlung kann mit Fahrverbot belegt werden.
  • Lassen Sie keine Abfälle auf dem Platz liegen.
  • Raucher haben eigene Aschenbecher mitzuführen.

Auf dem Grün

Um das Grün und das Loch nicht zu beschädigen müssen folgende Punkte unbedingt beachtet werden:

  • Wenn Sie das Grün erreicht haben, sollten Sie als Erstes immer Ihr Balleinschlagloch (Pitchmarke) mit einer Pitchgabel ausbessern. Bitte bücken Sie sich auch nach Einschlaglöchern, welche andere Spieler übersehen oder vergessen haben.
  • Vermeiden Sie Schäden durch Spikes (Füße beim Gehen nicht nachziehen) und bessern Sie entsprechende Spikespuren auf dem Grün nach Beendigung des Lochs aus.
  • Um das Loch nicht zu beschädigen, sollten Spieler nicht zu nahe am Loch stehen.
  • Vermeiden Sie das Ausfransen der Lochkante durch unvorsichtiges Herausziehen oder Einstecken der Fahnenstange.
  • Nehmen Sie ihren Ball immer von Hand aus dem Loch und versuchen Sie nicht, ihn mit dem Putterkopf aus dem Loch zu ziehen, da dies die Lochkante beschädigt.
  • Spieler sollten sich auf dem Grün nicht auf ihren Schläger stützen, vor allem nicht, wenn sie den Ball aus dem Loch nehmen.

Verhaltensvorschriften

Entsprechend Regel 1.2 gelten für den folgende Verhaltensvorschriften:

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.

Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurchzufahren bzw.
    über das Vorgrün zu fahren.
  • Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen.
  • Einen Schläger zu werfen.
  • Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
  • Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.

Strafe für Verstoß:

  • Erster Verstoß – Ein Strafschlag
  • Zweiter Verstoß – Grundstrafe
  • Dritter Verstoß – Disqualifikation

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen.
  • Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen.
  • Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen.
  • Einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken.
  • Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten.
  • Personen zu gefährden oder zu verletzen.

Strafe für Verstoß: Disqualifikation

Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt. Für Fehlverhalten in Privatrunden kann ein Platzverweis erteilt werden.

Hausrecht

Die Mitglieder des Vorstands, die Mitarbeiter des Sekretariats und die Marshalls handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag des Vorstands. Ihren diesbezüglichen Weisungen ist Folge zuleisten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Platzverbot ausgesprochen werden.

Golf- und Landclub Coesfeld e.V.
Januar 2024