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Hundeordnung auf der 18-Loch-Anlage

Wir freuen uns, dass unsere Mitglieder die Möglichkeit haben, ihre Hunde mit auf den Golfplatz zu bringen. Leider können wir dieses Privileg nicht auf Gäste ausweiten.

Eignung des Hundes
Ein Hund darf nur mitgenommen werden, wenn nachgewiesen wurde, dass er seinem Halter gehorsam und zuverlässig folgt. Der Golfclub kann diesen Nachweis verlangen, zum Beispiel durch eine „Proberunde“ mit einer vom Vorstand benannten Person.

Zeiten für die Mitnahme von Hunden

  • April bis Oktober: täglich bis 10:00 Uhr (Rückkehrzeit) und ab 17:00 Uhr
  • November bis März: ab 15:00 Uhr (Startzeit)

Bei Turnieren sind Hunde ausnahmslos nicht gestattet.

Maximale Anzahl
Pro Flight ist maximal ein Hund erlaubt.

Anmeldung

  • Die Mitnahme eines Hundes muss im Rahmen der Startzeitbuchung über die Club-in-One-4U-App angemeldet werden, so dass dies für andere Spieler sichtbar ist.
  • Hundebesitzer müssen den Flight/die Spielgruppe eröffnen, sich also zuerst einbuchen.
  • Nur registrierte Hunde dürfen den Golfplatz betreten.

Anleinpflicht

  • Der Hund muss während des gesamten Aufenthalts auf dem Golfplatz kurz (max. 3m) angeleint sein.
  • Eine sichere und angemessene Leinenführung ist jederzeit zu gewährleisten.
  • Während eines Golfschlages muss der Hund mit ausreichend Sicherheitsabstand an einem standfesten Golf-Caddy oder Golf-Cart angebunden oder von einem Mitspielenden oder einer Begleitperson gehalten werden.

Rücksichtnahme auf andere Mitglieder und Spieler

  • Hunde dürfen andere Golfer weder durch Bellen noch durch unruhiges Verhalten stören.
  • Der Hund muss sich in unmittelbarer Nähe des Golf-Trolleys seines Halters aufhalten und darf keine anderen Flights oder Spielbahnen beeinträchtigen.
  • Der Hund darf sich nur auf Fairways oder im Rough bewegen – das Betreten von Grün, Vorgrün, Bunker oder Penalty Area / Biotopen ist nicht gestattet.

Entsorgung von Hundekot

  • Hundekot muss unverzüglich mit Hundekotbeuteln aufgenommen und fachgerecht entsorgt werden.
  • Hundekot darf nicht in den Müllbehältern des Golfclubs entsorgt werden, sondern muss mitgenommen und außerhalb des Platzes entsorgt werden.

Haftung
Der hundeführende Golfer muss volljährig sein und übernimmt uneingeschränkt die Haftung für Schäden, die der Hund gegenüber Menschen, Tieren und Materialien auf und neben dem Golfplatz anrichtet.

Tierwohl
Der hundeführende Golfer muss unter Berücksichtigung des Wetters und der voraussichtlichen Spieldauer eine angemessene Versorgung und Handhabung des Hundes sicherstellen, entsprechend der Tierschutz-Hundeverordnung.

Verstöße und Konsequenzen
Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann der Golfclub die Mitnahme des Hundes untersagen.

Diese Vorgaben dienen dazu, den Spielbetrieb sowie das Naturerlebnis für alle Golfer und Hundehalter gleichermaßen angenehm zu gestalten.

 

Golf- und Landclub Coesfeld e.V.
08. April 2025