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GolfBiodivers

DGV | Lebensraum Golfplatz

GolfBiodivers

Mehr Natur auf unserem Golfplatz  

Unser Golfclub nimmt am DGV-Projekt GolfBiodivers teil, das sich der Förderung der Biodiversität auf Golfanlagen widmet. Über viele Jahre standen die Spielqualität und Ästhetik von Golfplätzen im Vordergrund. Dabei wurde der ökologische Wert der Flächen oft vernachlässigt. Doch Golfanlagen bieten großes Potenzial als Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Durch gezielte Maßnahmen möchten wir unseren Platz ökologisch aufwerten und die biologische Vielfalt aktiv fördern.

Das Projekt GolfBiodivers – Ziele und Maßnahmen

Im Rahmen des Projekts werden wissenschaftlich fundierte Strategien entwickelt, um die Artenvielfalt auf Golfplätzen nachhaltig zu verbessern. Dazu gehören:

  • Analyse der Biodiversität auf 32 Golfanlagen in Deutschland – darunter auch unsere Anlage.
  • Einrichtung naturnaher Flächen, wie Blühstreifen, Hecken und Mähwiesen auf rund 100 Hektar.
  • Untersuchung der Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Insekten (Wildbienen, Tagfalter, Heuschrecken) sowie auf Vögel und Fledermäuse – unter Beteiligung unserer Mitglieder.
  • Planung weiterer Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von 32 weiteren Anlagen.
  • Schulungen für Greenkeeper und Clubmitglieder, Zusammenarbeit mit Kommunen, Schulen und Umweltorganisationen zur Förderung des Umweltbewusstsein
Unser Beitrag zur Artenvielfalt

Als Golf- und Landclub möchten wir aktiv zur Erhaltung der Natur beitragen. Mit gezielten Maßnahmen schaffen wir wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus bieten wir unseren Mitgliedern und Gästen die Möglichkeit, sich an Monitoring-Projekten zu beteiligen und mehr über die Natur auf unserem Golfplatz zu erfahren.

Wir laden Sie ein, sich über unsere Maßnahmen zu informieren und gemeinsam mit uns die Natur auf unserem Golfplatz zu schützen und zu fördern!


  • Über das Projekt des DGV

    Start und Umsetzung des Projekts
    Am 1. April 2023 fiel der Startschuss für das Forschungs- und Aufwertungsprojekt GolfBiodivers. Dieses auf sechs Jahre angelegte Vorhaben hat das Ziel, die biologische Vielfalt auf deutschen Golfplätzen zu verbessern, zu beobachten und zu kommunizieren. Der Deutsche Golf Verband (DGV) führt das Projekt gemeinsam mit vier universitären Partnern durch: der Technischen Universität München, der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität Münster.

    Warum Golfplätze für Biodiversität wichtig sind
    Der drastische Rückgang der Artenvielfalt erfordert eine nachhaltigere Nutzung von Flächen. Golfplätze bieten durch ihre Größe und extensiv genutzten Bereiche großes Potenzial für den Naturschutz. Etwa 50 % der Fläche einer Golfanlage werden nicht für den Spielbetrieb genutzt und können somit wertvolle Lebensräume schaffen.

    Maßnahmen und Beteiligung
    Im Laufe des Projekts werden insgesamt 96 Golfanlagen beteiligt – entweder als Aufwertungspartner oder als Kommunikationspartner. 2023 wurde auf 16 Golfanlagen eine umfassende Bestandsaufnahme der Biodiversität durchgeführt, die Pflanzen, Insekten, Vögel, Fledermäuse sowie Boden- und Landschaftseigenschaften einschloss. Auf dieser Basis wurden standardisierte Aufwertungsmaßnahmen umgesetzt, darunter:

    • Einsaat artenreicher Wiesen
    • Anlage von Blühstreifen und Saumvegetation
    • Pflege und Förderung von Gehölzstrukturen

    In den kommenden Jahren werden 48 weitere Anlagen aufgewertet und die Effekte dieser Maßnahmen dokumentiert. Zudem werden 32 Golfanlagen als Kommunikationspartner ausgewählt, die das Projekt durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.

    Monitoring und langfristige Ziele
    Ein zentraler Bestandteil des Projekts ist ein Vorher-Nachher-Vergleich der aufgewerteten Flächen. Durch regelmäßiges Monitoring wird dokumentiert, wie sich die Biodiversität über die Jahre entwickelt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden auf einer Abschlusskonferenz präsentiert, um eine nachhaltige Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen und weitere Sportanlagen für den Schutz der Artenvielfalt zu sensibilisieren.

  • Schritt 1: Landschaftsökologische Analyse

    Zu Beginn des Projekts wird die Landschaft unserer Golfanlage sowie die angrenzenden Flächen per Luftbild digitalisiert und analysiert. Wissenschaftler erfassen hierbei verschiedene Lebensräume und dokumentieren die vorkommenden Arten, darunter Heuschrecken, Tagfalter, Vögel, Fledermäuse und Wildbienen. Dazu werden spezielle Untersuchungsflächen definiert, die über mehrere Jahre hinweg beobachtet werden, um Veränderungen in der Artenvielfalt festzustellen.

  • Schritt 2: Aufwertung von Golfanlagen

    Ein zentraler Bestandteil von GolfBiodivers ist die ökologische Aufwertung unserer Golfanlage. Auf definierten Flächen werden gezielte Maßnahmen umgesetzt, darunter:

    • Verbesserung der Mahd: Hardroughs werden gezielt gemäht und mit regionalem Saatgut angesät, um eine artenreiche Vegetation zu fördern.
    • Anlage von Blühstreifen und Saumvegetation: Diese Flächen bieten Nahrung und Lebensraum für Insekten und Vögel.
    • Aufwertung von Gehölzstrukturen: Hecken und Gebüsche werden eingekürzt und das Totholz bewusst belassen, um Lebensräume für zahlreiche Arten zu schaffen.
    • Installation von Nisthilfen: Spezielle Vogelnistkästen für bedrohte Arten wie den Steinkauz und Wiedehopf sowie Insektenhotels werden auf der Anlage platziert.
  • Schritt 3: Analyse der Aufwertung

    Um die Wirkung dieser Maßnahmen zu bewerten, wird über mehrere Jahre hinweg das Vorkommen von Insekten, Vögeln und Fledermäusen auf unserer Golfanlage dokumentiert. Sowohl auf den aufgewerteten als auch auf nicht veränderten Flächen wird das Artenspektrum erfasst, um den Erfolg der Maßnahmen messbar zu machen.

    Mitmachen und Biodiversität erleben!
    Auch unsere Mitglieder und Gäste haben die Möglichkeit, aktiv am Projekt teilzunehmen! Spielerinnen und Spieler können sich als „Biodiversitätspaten“ engagieren, indem sie Nistplätze von Bienen und Wespen dokumentieren oder Beobachtungen zur Flora und Fauna melden. So tragen wir gemeinsam zur Förderung der Natur auf unserem Platz bei.

  • Schritt 4: Übertragung der Ergebnisse auf mehr Golfanlagen

    In der nächsten Phase von GolfBiodivers profitieren 32 weitere Golfanlagen von den Erkenntnissen der ersten Projektphase. Nach Abschluss der Erhebungen zu Fledermäusen, Vögeln und der Vegetation entwickeln Wissenschaftler eine maßgeschneiderte Biodiversitätsstrategie für jede dieser Anlagen. Eine standardisierte Biotopkartierung dient dabei als Grundlage, um landschaftsökologische Defizite zu identifizieren und gezielt gegenzusteuern.

    Die Maßnahmen umfassen unter anderem die Schaffung wertvoller Strukturelemente wie Abbruchkanten, offene Bodenflächen, Trockenmauern und Totholzhaufen – wichtige Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
    Am Ende dieses Schritts steht eine deutschlandweite Bewertung der Biodiversität auf Golfplätzen. Die Leitung dieses Vorhabens übernimmt die WWU Münster unter der Führung von Prof. Dr. Dr. Norbert Hölzel.

  • Schritt 5: Biodiversität kommunizieren

    Ein zentraler Bestandteil von GolfBiodivers ist die Schulung und Vernetzung aller Beteiligten im Golfsport. Unter der Leitung des Deutschen Golf Verbands richtet sich dieses Projekt insbesondere an Greenkeeper, die gezielt in den Bereichen Renaturierung und Pflege artenreicher Grünflächen geschult werden.

    Zusätzlich entsteht eine digitale Informationsplattform, auf der sich Greenkeeper, Clubmanager und Golfer vernetzen und als „Biodiversitäts-Paten“ aktiv in den Naturschutz einbringen können.

    Aber auch über unseren Golfplatz hinaus setzt GolfBiodivers auf Austausch und Bildung:

    • Öffentlichkeitsarbeit: Kommunen, Naturschutzverbände und Sportvereine werden über nachhaltige Maßnahmen auf Golfanlagen informiert.
    • Umweltbildung: Kinder und Jugendliche sollen Natur hautnah erleben. Geplant sind Kooperationen mit Schulen, bei denen Biologie- und Sportlehrer gemeinsam mit Schülern im „Grünen Klassenzimmer“ die Natur auf dem Golfplatz entdecken.

    Darüber hinaus wird die interne Kommunikation innerhalb der Golfclubs gestärkt. Mitglieder übernehmen dabei eine Schlüsselrolle als Multiplikatoren, um das Bewusstsein für Biodiversität zu fördern – sowohl innerhalb unseres Clubs als auch darüber hinaus. Die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen aus GolfBiodivers werden schließlich bundesweit Golfanlagen zur Verfügung gestellt.

    Ein weiterer wichtiger Bestandteil dieses Projekts ist die Überprüfung des bestehenden DGV/BfN-Handbuchs „Biotopmanagement auf Golfanlagen“ aus dem Jahr 2005. Basierend auf den neuen Erkenntnissen wird dieser Leitfaden am Ende des Projekts überarbeitet und aktualisiert, um eine nachhaltige Zukunft für Golf und Natur zu sichern.

  • Förderung

    GolfBiodivers wird im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert.

     

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Haus- und Platzordnung

Liebe Mitglieder, Golffreunde und Gäste,
die Anlagen und Einrichtungen des Golf- und Landclub Coesfeld e. V. werden mit Mitteln seiner Mitglieder gemeinschaftlich geschaffen und bedürfen sorgfältiger Pflege. Gemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme; in diesem Sinne bitten wir, die nachfolgenden Grundsätze und Regeln zu beachten:

Allgemein

  • Der Zutritt und die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen des Clubs sind seinen Mitgliedern, den Gästen sowie den im Dienst bzw. Auftrag des Clubs tätigen Personen gestattet.
  • Gäste sind willkommen und können, sofern sie Mitglied eines anderen anerkannten Golfclubs sind, gegen Entrichten einer Spielgebühr (Greenfee) die Anlagen und Einrichtungen benutzen.
  • Gäste sind spielberechtigt, sofern sie eine Clubvorgabe von 54, bzw. an Wochenenden eine Stammvorgabe von 36 nachweisen können. Die Ausweise sind vorzulegen.
  • Gastspieler müssen das Greenfee vor Antritt des Spiels entrichten.
  • Clubmitglieder haben ihre GLC-Plakette, Gastspieler die Greenfee-Karte (BagTag) gut sichtbar ander Golftasche anzubringen, um sich während des Spieles ausweisen zu können.
  • Startzeiten sind von Montag bis Sonntag ab Tee 1 zu buchen. Ab Tee 10 kann für 9 Loch ohne Startzeit gespielt werden, wenn auf der Bahn 9 keine Spieler zu sehen sind oder man sich mit den Spielern auf Bahn 9 geeinigt hat, mit im Flight zu spielen. Die Spieler auf Bahn 9, die weiterspielen wollen, haben generell Vorrang.
  • Der Club übernimmt keine durch Spieler und Gäste verursachten Schäden. Der Club setzt voraus, dass diese über einen persönlichen Haftpflichtversicherungsschutz gedeckt sind.
  • Auf dem Kurzplatz (mit Anmeldung) und auf der Clubterrasse sind Hunde angeleint erlaubt.
  • Es darf maximal in Gruppen von vier Personen gespielt werden.
  • Jeder Spieler muss seine Schläger in einem eigenen Golfbag transportieren.
  • Beim GLC werden Sie bei Gewitter durch unsere automatische Gewitterwarnanlage COPTR® frühzeitig vor Blitzgefahr gewarnt. Ertönt ein langanhaltender Ton, ist das Spiel unverzüglich zu unterbrechen. Dies gilt für Turniere, RP-Runden als auch für private Spielrunden. Es sind umgehend die Blitzschutzhütten aufzusuchen. Alle Übungseinrichtungen sind ebenfalls geschlossen (Driving Range, Kurzplatz). Siehe auch Platzregeln, Pkt. 10.
  • In den Umkleideräumen, Duschen und sanitären Einrichtungen bitten wir, besondere Sorgfalt zu wahren. Störungen oder Mängel sind umgehend dem Sekretariat zu melden. Für abhandengekommene Gegenstände über nimmt der Club keine Haftung. Die Handtücher sind Eigentum des Clubs.
  • In den Gebäuden und Räumen des GLC Coesfeld ist das Rauchen nicht gestattet.
  • Mitglieder und Gäste werden gebeten, stets die Hausordnung und die Platzregeln zu beachten.

Driving Range

  • Driving-Range-Bälle sind Eigentum des Golfund Landclub Coesfeld. Sie dürfen nicht auf dem 18-Loch Platz und auf dem Kurzplatz benutzt werden. Ebenso ist es verboten, Übungsbälle in der Caddybox oder im Auto aufzubewahren.
  • Das Aufheben von geschlagenen DrivingRange-Bällen ist verboten (Ausnahme Pitching-Grün).
  • Üben Sie auf der Driving-Range nur an den dafür vorgesehenen Stellen.
  • Bunker müssen nach Verlassen geharkt werden.
  • Halten Sie genügend Sicherheitsabstand zum Nachbarn.
  • Machen Sie keine Probeschwünge in Richtung anderer Spieler oder sonstiger Personen.
  • Schlagen Sie keine Bälle in umgekehrter Richtung.
  • Schlagen Sie keine Bälle, wenn im vorderen Driving-Range-Bereich die Bälle durch unsere Mitarbeiter aufgesammelt werden.
  • Es wird auf eine korrekte und angemessene Golfkleidung auf unserer gesamten Anlage Wert gelegt. Die golferische Kleiderregel gilt als Respekt vor Mitspielern und ist zudem die Demonstration des eigenen Willens, sich der Golfgemeinschaft anzugliedern und deren Regeln und Verhaltensweisen zu akzeptieren.

Auf der Golfrunde

  • Um einen angenehmen Spielfluss zu gewährleisten und Staus zu vermeiden, haben langsamere Partien die nachfolgenden Spieler durchspielen zu lassen. Dabei ist die nachfolgende Partie mit einem deutlichen Zeichen zum Überholen aufzufordern!
  • Eine Partie muss durchspielen lassen, wenn sie den Anschluss an die vordere Partie verliert und mehr als eine Spielbahn vor sich frei hat. Ebenfalls so zu verfahren ist, wenn ein Ball nicht sogleich gefunden wird und die nachfolgende Partie deshalb warten müsste.
  • Unter der Woche gelten in der Regel folgende Spielrechts-Situationen: 2er, vor 3er, vor 4er Flights. An Wochenenden und Feiertagen ist dies umgekehrt, dann gilt: 4er, vor 3er, vor 2er Flights.
  • Einzelspieler haben kein Durchspielrecht und auch kein Recht auf eine alleinige Startzeit.
  • Damit Sie nicht unnötig zurücklaufen müssen, spielen Sie stets einen provisorischen Ball, wenn Sie Zweifel daran haben, ob Sie Ihren Ball wiederfinden.
  • Sämtliche Greenkeeper mit Platzpflegemaschinen haben Vorrang.
  • Ein Golfcart berechtigt nicht automatisch zum Durchspielen bei der Vordergruppe.
  • An Par 3-Löchern dürfen Sie grundsätzlich erst abschlagen, wenn die vorhergehende Partie das Grün verlassen hat.

Generell gilt SAFETY First: Abkürzen der Spielbahnen mit dem Abschlag

  • An den Bahnen 3, 4, 13 und der 16 ist ein Abkürzen der Spielbahnen nur dann erlaubt, wenn sich kein Spieler/in der Vorgruppe mehr auf der Spielbahn befindet. Dieses ist wie folgt sicherzustellen: durch einen Vorcaddy oder einem Mitspieler, der bereits abgeschlagen hat.
  • An der Bahn 13 muss die Glocke betätigt worden sein.
  • Beim direkten Anspiel des Grüns an der Bahn 11, muss der Vorflight bereits am Abschlag der Bahn 12 sein.

Warnruf
Könnte jemand durch Ihren Ball auch nur im Entferntesten gefährdet sein, dann rufen Sie sofort mehrmals so laut wie möglich Fore (sprich „Foor“, gilt weltweit). Auch wenn niemand getroffen wurde, ist es selbstverständlich, dass man sich anschließend entschuldigt.

Schonung und Pflege des Platzes

  • Schonen und pflegen Sie den Platz nach Ihren Möglichkeiten.
  • Vermeiden Sie Übungsschwünge auf dem Abschlag. Führen Sie diese daneben aus. Golfwagen und -taschen sind neben dem Abschlag abzustellen. Auf dem Abschlag werden herausgeschlagene Rasenstücke (Divots) nicht wieder eingesetzt.
  • Legen Sie auf dem Fairway herausgeschlagene Rasenstücke stets zurück und treten diese fest. Bitte bücken Sie sich auch nach Divots, die andere Spieler versäumt haben wieder einzusetzen. Betreten Sie Bunker immer von der flachen Seite und ebnen Sie Ihre Spuren mit der Harke gleichmäßig ein. Im GLC Coesfeld wird die Harke außerhalb des Bunkers platziert.
  • Stellen oder ziehen Sie Ihr Golfbag oder -wagen nie auf oder über das Grün oder nahe dem Grünrand, insbesondere auch nicht zwischen Bunker und Grünrand.
  • E-Carts und Einsitzer dürfen nicht näher als 10 m zum Grün und zwischen Bunker und Grün fahren. Eine Zuwiderhandlung kann mit Fahrverbot belegt werden.
  • Lassen Sie keine Abfälle auf dem Platz liegen.
  • Raucher haben eigene Aschenbecher mitzuführen.

Auf dem Grün

Um das Grün und das Loch nicht zu beschädigen müssen folgende Punkte unbedingt beachtet werden:

  • Wenn Sie das Grün erreicht haben, sollten Sie als Erstes immer Ihr Balleinschlagloch (Pitchmarke) mit einer Pitchgabel ausbessern. Bitte bücken Sie sich auch nach Einschlaglöchern, welche andere Spieler übersehen oder vergessen haben.
  • Vermeiden Sie Schäden durch Spikes (Füße beim Gehen nicht nachziehen) und bessern Sie entsprechende Spikespuren auf dem Grün nach Beendigung des Lochs aus.
  • Um das Loch nicht zu beschädigen, sollten Spieler nicht zu nahe am Loch stehen.
  • Vermeiden Sie das Ausfransen der Lochkante durch unvorsichtiges Herausziehen oder Einstecken der Fahnenstange.
  • Nehmen Sie ihren Ball immer von Hand aus dem Loch und versuchen Sie nicht, ihn mit dem Putterkopf aus dem Loch zu ziehen, da dies die Lochkante beschädigt.
  • Spieler sollten sich auf dem Grün nicht auf ihren Schläger stützen, vor allem nicht, wenn sie den Ball aus dem Loch nehmen.

Verhaltensvorschriften

Entsprechend Regel 1.2 gelten für den folgende Verhaltensvorschriften:

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.

Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurchzufahren bzw.
    über das Vorgrün zu fahren.
  • Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen.
  • Einen Schläger zu werfen.
  • Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
  • Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.

Strafe für Verstoß:

  • Erster Verstoß – Ein Strafschlag
  • Zweiter Verstoß – Grundstrafe
  • Dritter Verstoß – Disqualifikation

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen.
  • Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen.
  • Einen Schläger in Richtung einer anderen Person zu werfen.
  • Einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken.
  • Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten.
  • Personen zu gefährden oder zu verletzen.

Strafe für Verstoß: Disqualifikation

Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt. Für Fehlverhalten in Privatrunden kann ein Platzverweis erteilt werden.

Hausrecht

Die Mitglieder des Vorstands, die Mitarbeiter des Sekretariats und die Marshalls handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag des Vorstands. Ihren diesbezüglichen Weisungen ist Folge zuleisten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Platzverbot ausgesprochen werden.

Golf- und Landclub Coesfeld e.V.
Januar 2024

 

 

Allgemeine Wettspielbedingungen/Rahmenausschreibung

Allgemeine Wettspielbedingungen und Rahmenausschreibung

Gespielt wird

  1. nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatus) des Deutschen Golf Verbandes e.V. und nach den Platzregeln des GLC Coesfeld e.V. sowie den von der Spielleitung erlassenen allgemeinen Wettspielbedingungen. Sonderplatzregeln hängen im Torhaus aus. (Ausnahme LGV-Turniere).
  2. Bei handicaprelevanten und nicht handicaprelevanten Wettspielen wird das Wettspiel nach dem World-Handicap System) ausgerichtet. Einsichtnahme in das World-Handicap System ist im Sekretariat/ Spielausschuss Büro möglich.
  3. Nachteile, die dadurch entstehen, dass ein Spieler die Anschläge im Torhaus nicht kennt sowie die Platzregeln nicht gelesen hat, trägt der/die Spieler(in) selbst.
  1. Spielberechtigt sind alle Mitglieder des Golf- und Landclubs Coesfeld e.V. mit einem Handicap-Index von 54 und besser und je nach Ausschreibung alle Amateure eines dem Deutschen Golfverbandes angeschlossenen Vereins sowie Mitglieder anerkannter ausländischer Golfclubs mit von ihrem Heimatclub bestätigter Vorgabe. Vorgabenstammblätter sind von den Mitgliedern fremder Golfclubs unaufgefordert der Spielleitung vorzulegen.
  2. Ausschreibungen und Startzeiten des jeweiligen Wettspiels werden durch Aushang im Torhaus bekannt gegeben.
  3. Die Wettspiele, einschließlich Festsetzung der Meldegebühren, Meldeschluss sowie die Wettspielleitung, werden durch die Ausschreibung bestimmt.
  4. Meldungen zu Wettspielen können, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, bis Donnerstag vor dem Wettspiel bsi 12:00 Uhr durch Eintrag in die ausgehängte Meldeliste, online über unsere Homepage, golf.de oder über die Club-in-One-App erfolgen. Spätere Meldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden; über Ausnahmen entscheiden in begründeten Fällen die Spielleitung und das Sekretariat.
  5. Wenn das Teilnehmerfeld bei zu hoher Meldezahl begrenzt werden muss, werden Meldungen nach zeitlichem Eingang berücksichtigt. Das Sekretariat führt bei Überschreitung der maximalen Meldezahl eine Warteliste nach zeitlichem Eingang.
  6. Die Reihenfolge der Starts (Festsetzung der Startliste) wird von der Spielleitung festgelegt.
  7. Nenngelder / Meldegebühren werden je nach Wettspiel festgesetzt. Jugendliche zahlen, wenn durch die Ausschreibung nicht anders festgelegt, keine Meldegebühr. Die Meldegebühr ist vor dem Start im Sekretariat zu entrichten.
  8. Absagen und Streichungen für gemeldete Turniere sind bis zum Meldeschluss möglich. Bei späteren Abmeldungen oder bei Nichterscheinen am Start muss die Meldegebühr entrichtet werden.
  9. Nach dem Wettspiel bzw. der RP-Runde sind die Scorekarten ohne Verzögerung im Sekretariat / Spielleitungs-Büro (Scoring-Area) unterschrieben abzugeben.
  10. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne E-Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Genehmigungs- und Attestpflicht. Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „G“ ist ausreichend.
  11. Die Festsetzung der Siegerehrung erfolgt in der Ausschreibung. Falls sie nicht unmittelbar nach dem jeweiligen Turnier stattfindet, werden die Preisträger dazu gesondert eingeladen.
  12. Ein Wettspiel gilt mit Beginn der Siegerehrung und durch Aushang der Wettspielergebnisse als beendet (Ausnahme LGV Turniere).
  13. Bei unentschuldigtem Fehlen einer betreffenden Siegerehrung, wird der Preis an den Nächstplatzierten weitergeleitet.
  14. Jeder Bewerber kann in einem Wettspiel mehrere Preise gewinnen. Soweit in der Ausschreibung nicht anders festgelegt, gilt Brutto vor Netto.
    Bei gleichen Ergebnissen bei einem 18-Loch-Turnier entscheiden (Netto unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe) eine Auswahl von Löchern nach dem Schwierigkeitsgrad. Zuerst werden die neun Löcher mit den Vorgabeverteilungsschlüsseln 1,18,3,16,5,14,7,12,9 ausgewählt. Sind die Ergebnisse dann noch gleich, entscheiden die sechs Löcher mit dem Vorgabeverteilungsschlüsseln 1,18,3,16,5,14, dann die drei Löcher mit den Vorgabeverteilungsschlüsseln 1,18,3 und bei erneuter Gleicheit am Ende das Loch mit der Vorgabeverteilung 1. Besteht auch dann noch Gleichstand, entscheidet das Los.
    Bei einem 9-Loch-Turnier werden bei Schlag- oder Punktgleicheit die besseren letzten 6,3,1 Löcher verglichen. Besteht dann noch Gleicheit, entscheidet das los.
  15. Nearest to the Pin: Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf dem Grün liegen. Die Entfernung zum Lochrand darf gemessen, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.
  16. Longest Drive: Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) liegen.
  17. Durch Anmeldung zu einem Turnier erklären sich die Teilnehmer/innen ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre im Zusammenhang mit dem Turnier erfassten persönlichen Daten oder erstellten Fotos verwendet werden dürfen für die Erstellung von Start- und Ergebnislisten sowie die Erstellung von redaktionellen Berichten mit und ohne Fotos, die im Internet, am schwarzen Brett oder in sonstigen Medien des Golfclubs oder der Golfanlage zum Aushang gebracht oder sonst veröffentlicht werden.

Der Golfclub bzw. die Spielleitung behält sich das Recht auf Änderungen vor. Maßgebend ist der aktuelle Aushang im Torhaus.

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